Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24144
OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18.Z (https://dejure.org/2019,24144)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2019 - 4 Bf 175/18.Z (https://dejure.org/2019,24144)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 4 Bf 175/18.Z (https://dejure.org/2019,24144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 3 Nr 5 BAföG, § 15 Abs 3a BAföG, § 17 Abs 3 S 1 Nr 3 BAföG, § 15 Abs 3 S 3 BAföG
    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; Studienabschlussförderung; Darlehen und Zuschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mögliche Zusatzleistungen zu einem als Darlehen gewährete Studienabschlussförderung; Leistung des Kinderbetreuungszuschlags als Zuschuss; Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Studium

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 5 C 24.99

    Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -; Darlehen,

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    § 17 Abs. 3 Satz 3 Alt. 2 BAföG ist parallel zu § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BAföG auszulegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 6.4.2000, 5 C 24.99, BVerwGE 111, 101, juris Rn. 13).

    Mit dieser Förderungsmöglichkeit, die als Zuschuss erfolgt, soll eine infolge Schwangerschaft oder Kinderpflege und -erziehung längere Ausbildungszeit berücksichtigt und es soll erreicht werden, dass die derart belasteten Auszubildenden ihre Ausbildung nicht mit höheren finanziellen Belastungen aus der Ausbildungsförderung als andere beenden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2000, 5 C 24.99, BVerwGE 111, 101, juris Rn. 16).

    Für diese Ausbildungszeit sollen die Auszubildenden mit der höchsten Eigenbeteiligung einstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2000, 5 C 24.99, BVerwGE 111, 101, juris Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.6.2002, 1 BvR 1594/99, juris Rn. 16 m.w.N.; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 17 Rn. 12).

  • BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    cc) Dass die hier entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, steht der Versagung der Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn ihre Beantwortung anhand der einschlägigen gesetzlichen Regelung oder durch deren Auslegung keine Schwierigkeiten bereitet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.9.2017, 1 BvR 2443/16, FamRZ 2017, 2031, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    14/4731, S. 26; siehe auch BVerwG, Urt. v. 21.2.2013, 5 C 14.12, NVwZ-RR 2013, 610, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Urt. v. 1.3.2012, 4 Bf 116/10, NVwZ-RR 2007, 321, juris Rn. 42).
  • BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99

    Zum Vertrauensschutz bei der Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Für diese Ausbildungszeit sollen die Auszubildenden mit der höchsten Eigenbeteiligung einstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2000, 5 C 24.99, BVerwGE 111, 101, juris Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.6.2002, 1 BvR 1594/99, juris Rn. 16 m.w.N.; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 17 Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10

    Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    14/4731, S. 26; siehe auch BVerwG, Urt. v. 21.2.2013, 5 C 14.12, NVwZ-RR 2013, 610, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Urt. v. 1.3.2012, 4 Bf 116/10, NVwZ-RR 2007, 321, juris Rn. 42).
  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache sind Schwierigkeiten, die das Maß des in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten Üblichen erheblich überschreiten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2000, 4 Bf 300/99, juris Rn. 2; Beschl. v. 26.7.1999, 3 Bf 92/99, NordÖR 1999, 444, juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Hamburg, 03.04.2000 - 4 Bf 300/99

    Statthaftigkeit der Berufung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache sind Schwierigkeiten, die das Maß des in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten Üblichen erheblich überschreiten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2000, 4 Bf 300/99, juris Rn. 2; Beschl. v. 26.7.1999, 3 Bf 92/99, NordÖR 1999, 444, juris Rn. 3 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NordÖR 2000, 453, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NordÖR 2000, 453, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18
    Denn es ist nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, die Rechtsverfolgung selbst in dieses Nebenverfahren vorzuverlagern und es an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2016, 2 BvR 748/16, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.11.2017, 4 So 115/17, n.v.).
  • OVG Hamburg, 06.09.2018 - 4 Bf 265/18

    Darlegungspflicht eines anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers im

  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei Behinderung

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 12 ZB 16.1141

    Keine Leistung von Ausbildungsförderung bei Nichtvorlage der

  • OVG Hamburg, 03.12.2019 - 4 Bf 380/19

    Gerichtskostenfreiheit von Wohngeldverfahren

    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2018, 5 PKH 8/17 D, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 48, juris Rn. 2; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2019, 4 Bf 175/18.Z, juris Rn. 21 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschl. v. 6.9.2018, 4 Bf 265/18.AZ, AuAS 2018, 238, juris Rn. 7-9 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.2.2019, 3 N 305.18, juris Rn. 4).
  • VG Mainz, 24.04.2020 - 1 K 173/19

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer bei zweimaligem

    Es ist daher möglich und gesetzeskonform, wenn die Klägerin zwar für das Wintersemester 2018/2019 nur einen Anspruch auf Ausbildungsförderung als Darlehen hat, ab dem Sommersemester 2019 jedoch möglicherweise wegen der Pflege und Betreuung ihres minderjährigen Kindes ein Anspruch auf Ausbildungsförderung als (Voll-)Zuschuss nach §§ 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG besteht (vgl. HambOVG, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 4 Bf 175/18.Z -, juris, Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht